Aktuelles

30. Dezember 2021

Mitgliederversammlung unter 2G+ und FFP2-Maske

Auf Anfrage von Gerfried gibt das zuständige Ministerium der niedersächsischen Landesregierung nachfolgende Informationen zur Durchführung der Mitgliederversammlung:

Sehr geehrter Herr Meyer,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Natürlich können wir nachvollziehen, dass Sie für diese doch recht große Veranstaltung weit im Voraus planen müssen. Jedoch ist es uns angesichts der sich aktuell dynamisch entwickelnden Corona-Lage leider nicht möglich, für Ende Januar eine sichere Prognose abzugeben. Die derzeit gültige Fassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung gilt noch längstens bis zum 19. Januar 2022. Nach dieser Verordnung wäre eine Veranstaltung unter 2G-Plus-Bedingungen und mit einer FFP2-Maskenpflicht (auch am Sitzplatz) erlaubt. Die genauen Regelungen sind in § 8 der Verordnung zu finden. Es ist davon auszugehen, dass eine Veranstaltung mit ca. 50 Personen auch Ende Januar noch unter den genannten Bedingungen stattfinden darf, jedoch ist dies, wie bereits erwähnt, leider nicht gänzlich sicher. Daher empfehlen wir Ihnen, auch über alternative Formate wie eine reine Online- oder eine Hybrid-Veranstaltung nachzudenken und die Mitglieder darauf hinzuweisen, dass es kurzfristig Änderungen geben kann.

Mit freundlichen Grüßen