Aktuelles

1. August 2020

Land stuft Skat als Sport ein

Ab 01. August ist die Sportausübung in Gruppen von bis zu 50 (bisher: 30) Personen zulässig. Auf Initiative von Gerfried Meyer teilt das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mit, dass Übungsabende der Vereine als Sport im Sinne des § 26 Abs. 1 der Landesverordnung zu beurteilen sind.
Weiter verweist das Ministerium jedoch auf die Zuständigkeiten der örtlichen Behörden.